Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xtra Wheels AG Germany Stand August 2006
§ 1 Geltungsbereich - Erfüllungsort und Gerichtsstand Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Xtra Wheels AG und deren Kunden in Europa nachfolgend Auftraggeber bzw. Besteller genannt. Xtra Wheels AG Germany verpflichtet sich im Rahmen der zustande kommenden Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber zum Verkauf und zur Lieferung von Alurädern, Reifen und Zubehör. Weitergehende Vertragsleistungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Auftraggeber ist jede natürliche und juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und die hier gehandelten Waren nicht zum Zwecke der Wiederveräußerung handelt. Soweit wir unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringen, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist Plettenberg.
§ 2 Vertragsabschluss/Bestellvorgang Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung für den Auftraggeber rechtsverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden. Bestellt der Auftraggeber die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits übermittelte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Auftraggeber die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Lieferung Lagerware liefert Xtra Wheels AG innerhalb von wenigen Tagen. In Ausnahmefällen kann eine Lieferzeit bis zu 30 Tagen erfolgen. Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, durch veränderte gesetzliche oder behördliche Genehmigungen oder Gesetze, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe bei Xtra Wheels AG Germany oder deren Zulieferbetriebe sind - auch bei fest vereinbarten Lieferterminen - nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum. Xtra Wheels AG Germany ist ohne vorherige Absprache zu Teillieferungen berechtigt und der Auftraggeber zu deren Abnahme verpflichtet. Xtra Wheels AG Germany behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware entweder ein gleichwertiges Produkt oder nicht zu liefern ("Nur solange Vorrat reicht!") Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Beschädigung und offensichtliche Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Schäden oder Verluste unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer zu reklamieren und von diesem bescheinigen zu lassen.
§ 4 Fracht / Montage Die Lieferungen von Xtra Wheels AG Germany erfolgen in der Regel porto- und frachtfrei. Ausnahmen sind Bestellmengen unter 4 Stück. Eine weitere Ausnahme stellt außerdem die Lieferung auf eine Deutsche Insel dar. In diesem Fall wird ein Aufschlag berechnet. Für das europäische Ausland gelten besonders zu vereinbarende Frachtkosten. Räder und Reifen sollten bei einer geeigneten Fachwerkstatt montiert werden, die hierfür die Montage- und Auswuchtmaschinen sowie das qualifizierte Personal besitzt. Für Beschädigungen an Fahrzeugen, Maschinen, Reifen, Felgen oder Personen durch unfachgemäße Vorgehensweise übernimmt Xtra Wheels AG Germany keinerlei Haftung.
§ 5 Rücksendekosten Der Auftraggeber darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Auftraggeber zu tragen. Felgen dürfen nicht montiert gewesen, kein Montageversuch darf unternommen worden sein. Mitgeliefertes Zubehör muss in Originalverpackungen sein. Bei Kompletträdern (Sonderanfertigung), die nur nach schriftlicher Rücknahmebestätigung durch Xtra Wheels AG Germany kulanzweise akzeptiert werden müssen die Reifen in sauberem Zustand sein, Es dürfen keinerlei spuren eines Montageversuchs erkennbar sein. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Auftraggeber zu tragen. Bitte schicken Sie uns grundsätzlich keine unfrankierten Sendungen. Unbezahlte Sendungen können wir leider nicht annehmen. Gemäß § 312d BGB ist ein Widerspruchsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir alle extra für jeden einzelnen Kunden produzieren. Trotzdem nehmen wir Kompletträder innerhalb von 14 Tagen zurück, wenn es sich um "gängige Größen" handelt und dies in einer von Xtra Wheels Germany AG zugesendeten Rücknahmebestätigung schriftlich mitgeteilt wird. Anspruch auf Rücknahme besteht nicht. Des weiteren dürfen diese nicht montiert und in gebrauchtem Zustand sein. Auch geringste Spuren die auf ein Montageversuch hinweisen, verwerfen die Rückgabemöglichkeit und werden dem Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Bitte schicken Sie keine Räder ohne Rücknahmebestätigung und die dazugehörige Rückversandnummer, die Außen gut sichtbar sein muss, solche Pakete werden nicht angenommen und gehen zu lasten des Absenders in dessen Auftrag zurück. Informieren Sie uns über Rückgaben bzw. Reklamationen um weitere Schritte einzuleiten. Im Reklamationsfall obliegt es Xtra Wheels AG Germany ob ein Austausch oder eine Reparatur der Ware erfolgt. Wir berechnen bei Rücksendungen grundsätzlich 10 % des vereinbarten Nettopreises für Einlagerungskosten.
§ 6 Zahlung Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei und gebührenfrei zu leisten. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Der Auftraggeber in Deutschland kann den Kaufpreis per Vorausüberweisung oder per Nachnahme zzgl. Nachnahmegebühr. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis gemäss den Angaben auf der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verbraucher in Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle unsere Forderungen gegen den Besteller oder gegen denjenigen, der die Ware angenommen hat, auch die bedingt bestehenden, erfüllt sind. Dies gilt darüber hinaus auch für künftig entstehende Forderungen. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche. Kommt der Besteller oder derjenige, der die Ware angenommen hat, diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, sind wir oder von uns bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Bestellers zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Besteller Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren.
§ 8 Gewährleistung / Haftungsausschluss Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung und den Gewährleistungsfristen. Garantien im Rechtssinne erhält der Verbraucher durch uns nicht. Auslieferung der Ware erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber gemachten Angaben bei der Bestellung. Falsche auch irrtümlich gemachte Angaben hat Xtra Wheels AG Germany nicht zu vertreten und lehnt sämtliche daraus entstehenden Ansprüche generell ab, insbesondere Ersatzlieferungen, Montage- und Transportkosten sowie eventuell erforderliche Folgekosten die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware wie TÜV- Gebühren, Umrüstungen und Maßnahmen am Fahrzeug bzw. dessen Aufbau, ermöglichen. Der Auftraggeber hat sich vor Erteilung des Auftrages über die erforderlichen Auflagen und Maßnahmen sowie über die generelle Verwendbarkeit der Ware in Kenntnis zu setzten. Eine weitere Aufklärungs- bzw. Informationspflicht als die, die Xtra Wheels AG Germany durch Einsicht in die entsprechenden Gutachten und daraus erworbenen Informationen weiter gibt besteht nicht. Eine Haftung auf entstandene Schäden an Fahrzeugen, Maschinen, der Ware oder Personen durch den Gebrauch der von uns gelieferten Waren ist ausgeschlossen. Die von Xtra Wheels AG Germany gelieferte Ware darf nur dem durch ein mitgeliefertes TÜV-Gutachten bestimmten Zwecke zugeführt werden. Andere Verwendungszwecke als im dazugehörenden Gutachten sind von einer hierfür amtlich zugelassenen Person / Institution gesondert zu bewerten und zu bestätigen. Nach erfolgter Montage an Fahrzeugen die sich im Bereich der Straßenverkehrsordnung bewegen, ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder einer gleichwertigen Institution erforderlich. Haftbar hierfür ist der Fahrzeughalter sowie der Fahrzeugfahrer. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Für Schäden, die auf Fahrlässigkeit einer oder mehrer unserer Mitarbeiter oder von uns bevollmächtigten natürlichen und juristischen Personen beruhen ist jegliche Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
§ 9 Urheberrechte Alle Rechte vorbehalten. Der Name "Xtra Wheels" sowie Text, Bilder, Sound, Grafiken, Animationen, Videos sowie deren Anordnung auf unseren Websites unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Einige unserer Websites enthalten außerdem Bilder, die dem Copyright Dritter unterliegen. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf unseren Websites markenrechtlich geschützt. Durch unsere Websites wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.
§ 10 Datenschutz Wir sind berechtigt, Nutzerdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu verwenden. Darüber hinaus werden wir Nutzerdaten nicht verwerten oder weitergeben - es sei denn, wir fragen ausdrücklich danach und erhalten von Ihnen die schriftliche Zustimmung. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen und persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die Übermittlung personenbezogener Informationen / Daten nutzen wir die Verschlüsselungstechnologie SSL (bis zu 128-Bit -Verschlüsselung) für höchste Vertraulichkeit.
§ 11 Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung und daraus resultierende Verträge Sollte ein oder mehrere Abschnitte oder ganze Paragraphen, auch teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der geschlossene Vertrag unter Ausschluss der unwirksamen bzw. unwirksam gewordenen Abschnitte, Auszüge bzw. Paragraphen weiter und im vollen Umfang gültig. Alle Absprachen die nicht der Schriftform entsprechen, gelten als nicht vereinbart und sind somit unwirksam.